- Ratenwechsel
- 1. ⇡ Wechsel mit mehreren aufeinander folgenden Verfalltagen; in der Bundesrepublik Deutschland nichtig (Art. 33 II WG).- 2. Wechsel, die beim Teilzahlungs- bzw. Abzahlungsgeschäft für jede einzelne Rate ausgestellt werden; auch als Abzahlungswechsel bezeichnet. R. in diesem Sinn sind zulässig.
Lexikon der Economics. 2013.